Bsp.:
beglaubigte Übersetzungen von Urkunden bzw. Übersetzung von Urkunden mit Bestätigungsvermerk (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft etc.), Gerichtsurteilen (Scheidungsurteilen etc.), Bescheinigungen, Verträgen, Satzungen, Unternehmensberichten, Versicherungspolicen, Zertifikaten, Empfehlungsschreiben, Diplomen, Zeugnissen...
Sollte beispielsweise auf Grund des Umfangs der anzufertigenden Übersetzung die Hinzuschaltung eines anderen Übersetzers oder Dolmetschers notwendig sein, geschieht dies unter Einhaltung des Muttersprachlerprinzips, d. h. die Übersetzungen erfolgen ausschließlich durch muttersprachliche Übersetzer und Dolmetscher.
Übersetzungen ins Deutsche sowie Korrektorate und Lektorate deutscher Texte erfolgen ausschließlich durch deutsche Muttersprachler.
Übersetzungen in die Zielsprache (= Fremdsprache) werden nur von Übersetzern, deren Muttersprache die Fremdsprache ist, angefertigt. Dies ist ebenso der Fall beim Korrektorat und Lektorat eines fremdsprachigen Textes.